Die „Wohngeld Plus“-Reform setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
So wird es erstmals einen dauerhaften Zuschuss zu den Heiznebenkosten und eine finanzielle Unterstützung in Form einer Klimakomponente geben. Die Höhe der Heizkostenkomponente beträgt 2,00 Euro je qm Wohnfläche als Zuschlag auf die in der Wohngeldberechnung zu berücksichtigender Miete, die pauschale Klimakomponente sieht künftig einen Zuschlag von 0,40 Euro je qm Wohnfläche vor. Zudem wird das allgemeine Leistungsniveau des Wohngeldes angehoben. Die Erhöhung des Wohngeldes führt im Jahr 2023 für die bisherigen voraussichtlich zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um rund 190 Euro pro Monat. Im Durchschnitt aller bisherigen Wohngeldhaushalte wird das Wohngeld von rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat steigen. „Das ist mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes und eine immense Entlastung für viele Menschen“, so Klingbeil, der das dritte Entlastungspaket in Berlin mit ausverhandelt hat. Der SPD-Politiker erklärt, dass bis zu zwei Millionen Haushalte in Deutschland künftig einen Anspruch auf das neue Wohngeld haben werden, das am 01.01.2023 in Kraft treten soll.
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete, der von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und den Mietkosten abhängt. Auf der Website des Bundesbauministeriums können Bürgerinnen und Bürger sich informieren, ob sie einen Anspruch auf das neue „Wohlgeld-Plus“ haben.