Klingbeil: Bund unterstützt Einrichtungen zur Kinder- und Jugendbildung in der Corona-Pandemie

Mit dem Sonderprogramm des Bundes für „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021“ können Schullandheime, Jugendbildungsstätten, Familienferienstätten und weitere Einrichtungen für das erste Halbjahr 2021 Zuschüssen bei Liquiditätsengpässen beantragen. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil: „Durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Dezember 2020 stehen insgesamt 100 Millionen Euro für das Sonderprogramm zur Verfügung. Davon können auch Einrichtungen in unserer Region profitieren“, erklärt der SPD-Politiker.

Bild: Tobias Koch

Vom 01.03.2021 bis 28.03.2021 können die gemeinnützigen Einrichtungen die niedrigschwellige und umfassende Unterstützung beantragen, wenn sie durch die pandemiebedingten Einschränkungen Umsatzeinbußen verzeichnen. Der Zuschuss liegt bei höchstens 90 Prozent der berechneten Liquiditätsengpässe und muss nicht zurückgezahlt werden. „Es ist sehr wichtig, dass die Einrichtungen zur Kinder- und Jugendbildung jetzt weitere Hilfen erhalten, um nicht in ihrer Existenz bedroht zu werden. Sobald die pandemiebedingten Einschränkungen gelockert werden können, werden die Angebote für Jugendliche und Familien zur Bildung und Erholung dringend benötigt“, so Klingbeil. Weitere Informationen zu dem Sonderprogramm und das Antragsformular sind unter www.bmfsfj.de/sonderprogramm zu finden.